Meine Leistungen für die Verwaltung von Wohnungseigentum

Seit vielen Jahren betreue ich als Verwalterin Eigentumswohnungen in Berlin. Gern würde ich auch für Sie als Verwalterin tätig werden. Eine umfangreiche Beschreibung meiner Leistungen im Rahmen der WEG-Verwaltung sehen Sie nachfolgend.

Gegenstand der Verwaltung

Zu meinen Aufgaben als WEG-Verwalterin gehören insbesondere die in den Paragraphen 27 und 28 des Wohnungseigentumsgesetzes aufgeführten Aufgaben einer Verwaltung. Die im folgenden näher ausgeführten Grundleistungen sind durch das vereinbarte, pauschale Verwaltungsentgelt abgegolten. Durch die Übernahme dieser Aufgaben ist die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gesichert.

 

Aufgaben, die im Verwalterentgelt enthalten sind

Wirtschaftsplan

Jahresabrechnung, Bericht über die Abrechnung, Belegprüfung

Eigentümerversammlung und Protokoll der Eigentümerversammlung

Beratung einzelner Eigentümer in Fragen das Gemeinschaftseigentum betreffend

Verträge für die Gemeinschaft und Rechtsvollmacht

Überwachung der Leistungsträger

Geldverwaltung, Buchführung, Rechnungskontrolle

Technische Kontrolle

Auftragsvergabe

Sofortmaßnahmen

Allgemeine Verwaltung

 

Wirtschaftsplan

Pro Wirtschaftsjahr wird von mir ein Wirtschaftsplan mit einer Aufstellung der Verteilung der Kosten für jedes Teileigentum erstellt.
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Jahresabrechnung, Bericht über die Abrechnung, Belegprüfung

Jährlich erstelle ich im Frühjahr eine Abrechnung über die tatsächlichen Wohngeldeinnahmen und Ausgaben als Gesamt- und Einzelabrechnung inklusive der Abrechnung der haushaltsnahen Dienstleistungen.

Die Prüfung aller der Abrechnung zugrunde liegenden Unterlagen findet einmal jährlich mit dem Verwaltungsbeirat statt. Sämtliche Unterlagen und Belege stehen allen Miteigentümern auch unabhängig von der Belegprüfung zur Einsichtnahme, nach vorheriger Terminvereinbarung, im Büro der Verwaltung zur Verfügung.
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Eigentümerversammlung und Protokoll der Eigentümerversammlung

Bis zum Sommer führe ich eine ordentliche Eigentümerversammlung durch, auf der wir absprechen, welche Maßnahmen für das Objekt im laufenden Jahr notwendig sind. Selbstverständlich fertige ich innerhalb von zwei Wochen ein ausführliches Protokoll und verschicke es an alle Eigentümer.
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Beratung einzelner Eigentümer in Fragen das Gemeinschaftseigentum betreffend

Gern stehe ich für alle Eigentümer und besonders auch für die Verwaltungsbeiräte telefonisch und schriftlich zur Klärung von Problemen zur Verfügung. Dies betrifft vor allem auch die Klärung von Zuständigkeiten bei Schäden am Sonder- bzw. Gemeinschaftseigentum.
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Verträge für die Gemeinschaft und Rechtsvollmacht

Ich vertrete die Eigentümergemeinschaft in allen Rechtsgeschäften.

Ich sorge für den Abschluss und die Kündigung von Hauswarts- und Wartungsverträgen.

Ich vertrete die Eigentümergemeinschaft gegenüber den Versicherungsgesellschaften und schließe die nach der Teilungserklärung vorgesehenen bzw. in Ansehung des Gemeinschaftseigentums notwendigen und angemessenen Schadens- und Haftpflichtversicherungen ab und nehme die zur Wahrung der Rechte der Wohnungseigentümergemeinschaft erforderliche versicherungsrechtliche Anzeigepflicht und die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten bei Schadenfällen vor.

Ich informiere die Verwaltungsbeiräte, evtl. auch die Eigentümer insgesamt, unverzüglich von allen wichtigen Angelegenheiten, insbesondere auch von Zwangsmaßnahmen Dritter.
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Überwachung der Leistungsträger

Ich betreue, überwache und berate Hausmeister und andere Dienstkräfte der Eigentümergemeinschaft, wie Reinigungspersonal, Heizungswartungskräfte etc.
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Geldverwaltung, Buchführung, Rechnungskontrolle

Ich sorge für den pünktlichen Eingang der Wohngeldzahlungen, soweit sie das Gemeinschaftseigentum betreffen, und nehme diese entgegen. Wohngeldzahlungen werden von mir in der Regel über Bankvollmacht eingezogen. Ich kümmere mich um die pünktliche Zahlung aller das Gemeinschaftseigentum betreffenden Ausgaben wie öffentliche Abgaben, Versicherungsbeiträge, Handwerksrechnungen etc. Säumige Zahler mahne ich monatlich.

Ich führe die auf den Namen der Wohnungseigentümer lautenden Treuhandbankkonten. Ich verwalte die gemeinschaftlichen Gelder auf Konten einer Großbank, sofern keine Sondervereinbarung getroffen wird. Die Gelder der Rücklage lege ich, sofern nicht anders gewünscht, als Festgelder fest.

Ich prüfe in rechnerischer und in sachlicher Hinsicht alle Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen und Kassen.

Es wird eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung in dem Vertragszeitraum nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes geführt, dies gilt insbesondere für das Führen und Abrechnen von

• Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum;

• Einnahmekonten für Erträge;

• Ausgabekonten je Kostenart, ohne Ausweis der Mehrwertsteuer;

• Rückstellungskonten einschließlich Anlage der Mittel;

• Personalkonten für Mitarbeiter der Gemeinschaft;

• Mitbuchen der Einnahmen und Ausgaben auf dem Bankkonto;

• Überwachen der pünktlichen Wohngeldzahlungen;

• Veranlassen der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, Melden der Gesamtheizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, Einbuchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzeljahresabrechnung.
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Technische Kontrolle

Regelmäßig überwache ich den baulichen und technischen Zustand des Hauses und lasse die erforderlichen Reparaturen ausführen. Bei Reparaturaufträgen oder Aufträgen, die den Betrag von 500,- € (zzgl. MwSt.) nach Kostenvoranschlag nicht übersteigen, werden im Regelfall von mir angewiesen und im Rahmen der Belegprüfung geprüft. Aufträge bis zu einer Höhe von 2.500,- € (zzgl. MwSt.) für einzelne Maßnahmen können von der Verwaltung und den Mitgliedern des Verwaltungsbeirates gemeinsam vergeben werden. Aufträge, die über diese Summe pro Einzelauftrag hinausgehen, erfordern einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Die Abnahme und Prüfung der Arbeiten erfolgt durch mich.

Zur Werterhaltung und um entstehende Schäden frühzeitig zu erkennen führe ich eine jährliche Begehung der Wohnanlage neben regelmäßigen Zwischenprüfungen und Ortsterminen durch.

Ich berate die Eigentümergemeinschaft bei der Auswahl technischer Lösungen, und wirke bei den Preisverhandlungen und der Vergabe von Aufträgen für das Gemeinschaftseigentum mit.

Ich kläre die Zuständigkeit bei Schäden am Sonder- /Gemeinschaftseigentum und berate die Wohnungseigentümer bei der Schadenminderung und -beseitigung.
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Auftragsvergabe

Ich erstelle schriftliche Aufträge im Namen und auf Rechnung der Eigentümergemeinschaft und veranlasse selbst Bauverträge. Ich übernehme die Rechnungskontrolle bei Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen nach vorheriger Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung.

Ich überwache die Abgabe von Angeboten, die Ausführung und Schlußrechnungen von erteilten Aufträgen, besonders hinsichtlich der Einhaltung von Terminen und Preisen.
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Sofortmaßnahmen

Zu meinen Aufgaben gehört zu den Geschäftszeiten das Einleiten von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen wie Rohrbruch-, Brand-, und Sturmschäden. Das bezieht sich auch auf das Sondereigentum der einzelnen Eigentümer und die Schadenmeldung an die Versicherung bei Schäden am Gemeinschaftseigentum.
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Allgemeine Verwaltung

Die allgemeine Verwaltung wie Telefon-. und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten, für gemeinschaftliche Belange, Büroleistungen, wie z. B. Porto, Telefon, Kopien ist mit dem pauschalen Verwaltungsentgelt abgegolten.
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